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Privatpraxis

Unsere Praxis ist eine Privatpraxis.

Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall durch Privatkassen und Beihilfestellen und ist ebenfalls für Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten möglich. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Behandlung bei uns als Selbstzahlerin / Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

 

Eigene Kostenübernahme

Dies sind nur einige Beispiele dafür, eine Behandlung in unserer Praxis selbst zu zahlen:

 

Anonymität

Wenn Sie Ihre Kosten nicht zur Erstattung einreichen, erhält keiner außer Ihnen und natürlich uns einen Einblick. Es kann somit keine weitere Person (wie eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter) sehen oder überprüfen, dass Sie sich einer Untersuchung unterziehen oder eine Behandlung wie eine Psychotherapie oder eine homöopathische Behandlung absolvieren oder absolviert haben. Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

 

Wartezeit, Ausschluss oder Sperrfrist

Als gesetzlich Versicherte / Versicherter müssen Sie häufig zu lange auf eine Untersuchung oder Behandlung warten. In bestimmten Fällen kann es außerdem sein, dass Sie von Ihrer Krankenkasse keine Genehmigung für eine Behandlungsform (z.B. Homöopathie) oder eine weitere Behandlung erhalten, beispielsweise dann, wenn Sie bereits eine Psychotherapie abgeschlossen haben (innerhalb der letzten 2 Jahre).

 

Verbeamtung auf Probe

Als Beamtin / Beamter auf Widerruf / Probe möchten Sie sich einer bestimmten Untersuchung oder Behandlung unterziehen. Sie befürchten aber, dass dies eine Verbeamtung auf Lebenszeit verzögern oder verhindern kann, beispielsweise im Fall einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung.

 

Stärkung des Immunsytems

Sie leiden langzeitig unter einer hartnäckigen Infektneigung und möchten Ihr Immunsystem aufbauen und langfristig stabilisieren, indem Sie sich einer homöopathischen Konstitutionsbehandlung unterziehen.

 

Beratung und Coaching

Sie fühlen sich nicht krank, benötigen aber fachliche Unterstützung, um privat oder beruflich voranzukommen. So möchten Sie sich kurzfristig in einer problembehafteten Situation beraten lassen. Oder Sie möchten lernen, belastbarer zu sein, beispielsweise durch Übungen zur Stressreduktion.

 

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Im Bereich der Psychotherapie besteht für gesetzlich Versicherte nur im Einzelfall und unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen individuellen Antrag auf Kostenerstattung einzureichen (Kostenerstattungsverfahren).

 

 Rufen Sie uns an 

Wir informieren Sie gern näher zu den Möglichkeiten und zu den Kosten in Ihrem individuellen Fall. Dies sind zunächst die Kosten für ein Erstgespräch und erst danach ggf. weitere Kosten.